Hinweis zu zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen

Sehr geehrte Eltern,

nach den heutigen Mitteilungen zum Hygieneschutz der hessischen Landesregierung müssen wir zum Punkt „Mund-Nasen-Bedeckung“ unsere bisherige Aussage korrigieren:

In der Mitteilung des Landesregierung heißt es:

Definition Mund-Nasen-Bedeckung:

Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Daher möchten wir Sie bitten, dies zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Freundliche Grüße

Stand: 03.11.2020 | FS